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NWB Nr. 28 vom Seite 2133

Entwurf eines Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Mit dem am im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden spezielle Vorschriften für Unternehmensgruppen im Finanzsektor (Finanzkonglomerate) geschaffen und damit bestehende aufsichtsrechtliche Risiken abgedeckt. Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Die zusätzliche Aufsicht über Finanzkonglomerate soll ab Januar 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt werden. Sie wird feststellen, welche Unternehmensgruppen als Finanzkonglomerate einzustufen sind. Die Vorschriften des Gesetzes finden erstmalig Anwendung auf die Prüfung der Jahresabschlüsse derjenigen Unternehmen, für die das Geschäftsjahr am oder während dieses Kalenderjahres beginnt. Mit der Zusammenfassung der Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde in Deutschland bereits im Jahr 2002 die organisatorische Grundlage für die effiziente Überwachung von Finanzkonglomeraten geschaffen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die EU-Finanzkonglomerate-Richtlinie vom Dezember 2002 umgesetzt. Sie ist Teil des 1999 von der EU-Kommission verabschiedeten Aktionsplans für...

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