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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2253/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

Leitsatz

Aufwendungen für eine zuvor vermietete, danach aber leerstehende Wohnung sind nur dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Einkünfteerzielung weiterhin endgültig beibehalten wird.

Das Bestehen einer Vermietungsabsicht ist allein anhand erkennbarer äußerer Merkmale festzustellen

Fundstelle(n):
IAAAB-23682

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.05.2004 - 5 K 2253/01

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