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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2427/99

Gesetze: AO § 227 Abs. 1

Erlass von Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

Leitsatz

Ein – ggf. teilweiser – Erlass von rechtskräftig festgesetzter Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen kann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer die Umsätze zunächst irrtümlich als steuerfrei behandelt hatte und eine nachträgliche Belastung des Empfängers durch korrigierte Rechnungen wegen Insolvenz des Empfängers nicht mehr möglich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 174 Nr. 3
OAAAB-23680

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.12.2002 - 1 K 2427/99

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