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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1434/02 EFG 2004 S. 1363

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1

Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

Leitsatz

Veräußert der Übernehmer das übergebene Wirtschaftsgut, so ist für den Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben erforderlich, dass einer entsprechenden Verpflichtung des Übernehmers eine Ertragsprognose hinsichtlich der Verwendung des Veräußerungserlöses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1005 Nr. 17
EFG 2004 S. 1363
EFG 2004 S. 1363 Nr. 18
RAAAB-23679

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.04.2004 - 6 K 1434/02

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