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BBK 13/2004 S. 4416

Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss das FG zunächst feststellen, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen gem. nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstattung (Heizung, Sanitär-, Elektroinstallation und Fenster) lediglich „betroffen” sind; vielmehr müssen drei der Elementarbereiche in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert werden.

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