BMF - IV A 5 -InvZ 1260 - 6/02 BStBl 2002 I 343

Investitionszulage für Datenkabel und Zubehör; Anwendung des

Mit hat der BFH entschieden, dass die zur Vernetzung einer EDV-Anlage verlegten Datenkabel nebst Zubehör nach der jedenfalls im Jahre 1990 im Beitrittsgebiet bestehenden investitionszulagenrechtlich übergangsweise anzuerkennenden regionalen Verkehrsanschauung nicht zu dem typischen Ausstattungsstandard eines Betriebsgebäudes gehörten. Sie waren damit keine wesentlichen Gebäudebestandteile i.S.d. § 94 Abs. 2 BGB und als bewegliche Wirtschaftsgüter zulagenbegünstigt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist von dieser Verkehrsanschauung noch bis einschließlich 1991 auszugehen.

BMF v. - IV A 5 -InvZ 1260 - 6/02

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 343
TAAAB-23434