Absehen von einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Fällen von geringer Bedeutung i.S.d. § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO;
Kapitalclubs mit Einnahmen unter dem jeweils gültigen Sparerfreibetrag für Ledige
Es bestehen keine Bedenken, Kapitalclubs (Sparclubs) mit Einnahmen aus Kapitalvermögen unter den nachfolgenden Beträgen als Fälle von geringer Bedeutung i.S.d. § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen, mit der Folge, dass auf die Durchführung eines Feststellungsverfahrens verzichtet werden kann:
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Veranlagungszeitraum | Betrag |
2000 – 2001 | 3.000 DM |
2002 – 2003 | 1.550 € |
2004 – | 1.370 € |
Für das Verfahren zur Aufteilung der anteiligen Einnahmen aus Kapitalvermögen und der Anrechnung des anteiligen Zinsabschlags gelten die Regelungen in Rz. 43 des (BStBl 2002 I S. 1346, abgedruckt als Karte 1.1 zu § 43 EStG). Die Clubs sind in entsprechenden Fällen auf dieses Verfahren hinzuweisen.
FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 313 - S 2252 - 281
Fundstelle(n):
QAAAB-23367