Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Betriebsausgaben
Leitsatz
Beteiligt sich eine Zweckverbandssparkasse an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und verpflichtet sich zur anteiligen
Kostenübernahme, so sind diese Kostenzuschüsse als Betriebsausgaben - im Rahmen einer Teilwertabschreibung - abzugsfähig,
wenn diese Beteiligung vorrangig aus eigenbetrieblichem Interesse erfolgt ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1392 EFG 2004 S. 1392 Nr. 18 GAAAB-23285