Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Betriebsausgaben
Leitsatz
Beteiligt sich eine Zweckverbandssparkasse an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und verpflichtet sich zur anteiligen
Kostenübernahme, so sind diese Kostenzuschüsse als Betriebsausgaben - im Rahmen einer Teilwertabschreibung - abzugsfähig,
wenn diese Beteiligung vorrangig aus eigenbetrieblichem Interesse erfolgt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1392 EFG 2004 S. 1392 Nr. 18 GAAAB-23285
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