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BFH 21.07.2000 VI R 153/99

Einkommensteuer; | Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs der Eltern von den Einkünften des Kindes

Nachdem der BFH in mehreren Urteilen dargelegt hat, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte und Bezüge des Kindes für die Gewährung von Kindergeld schädlich sein können (vgl. NWB F. 3 S. 11199) hat der VI. Senat des BFH nunmehr in seinem Urt. v. - VI R 153/99 zu der Frage Stellung genommen, wie der Begriff der ,,Einkünfte'' des Kindes zu verstehen ist. Der BFH hat dazu ausgeführt, dass der Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG entspricht. Damit ist der BFH nicht der von der Vorinstanz ( EFG 1999 S. 1137; vgl. NWB Aktuelles 40/99) vertretenen Auffassung gefolgt, statt der Einkünfte des Kindes sei dessen Einkommen, d. h. der Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen des Kindes, anzusetzen. Weiter ...

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