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FG Bremen Urteil v. - 1 K 210/03 (1) EFG 2004 S. 1113

Gesetze: EStG § 7g Abs. 7, EStG § 7g Abs. 3

Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Betriebseröffnung

gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001

Leitsatz

Die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für einen Betrieb, dessen Eröffnung noch nicht abgeschlossen ist, setzt deren verbindliche Bestellung voraus. Das gilt ebenso für die Gewährung einer Ansparrücklage für Existenzgründer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 3 Nr. 34
EFG 2004 S. 1113
IAAAB-23066

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FG Bremen, Urteil v. 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1)

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