Berufliche Veranlassung eines Umzugs bei wesentlicher
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei einem Ehegatten und Verlängerung
des Arbeitsweges bei dem anderen Ehegatten
Einkommensteuer
1998
Leitsatz
Umzugskosten können auch dann
beruflich veranlasst sein, wenn sich für den einen Ehegatten die
tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstätte verlängert, für den
anderen nach dem Erziehungsurlaub wieder als Arzt in einem Krankenhaus
tätigen Ehegatten zwar nicht um mindestens eine Stunde, aber doch so
verkürzt, dass die Fahrzeitersparnis und die Gewährleistung der
jederzeitigen Verfügbarkeit für Bereitschaftsdienste zu einer
sonstigen allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Dem steht
nicht entgegen, dass sich zugleich die Berufstätigkeit besser mit
familiären Belangen vereinbaren lässt.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1204 EFG 2004 S. 1204 Nr. 16 AAAAB-23060
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.04.2004 - 8 K 34/00
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