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FG Münster Urteil v. - 11 K 8350/98 F,EW

Gesetze: FGO § 44 Abs 1, FGO § 48, FGO § 48 Abs 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 44

Finanzgerichtsordnung:

Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des Feststellungsbescheides unzulässig

Leitsatz

1) Hat eine KG gegen den gegen sie ergangenen Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt und richtet das FA die Einspruchsentscheidung irrig auch an den Kommanditisten, so ist die Einspruchsentscheidung insoweit rechtswidrig und deshalb aufzuheben.

2) Begehrt der Kommanditist in einem solchen Fall mit der Klage, nicht nur die Einspruchsentscheidung aufzuheben, sondern darüber hinaus auch den von der KG mit dem Einspruch angefochtenen Feststellungsbescheid abzuändern, so ist diese Klage mangels Vorverfahrens unzulässig.

Fundstelle(n):
LAAAB-22845

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FG Münster, Urteil v. 17.11.2000 - 11 K 8350/98 F,EW

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