Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des Feststellungsbescheides unzulässig
Leitsatz
1) Hat eine KG gegen den gegen sie ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid Einspruch eingelegt und richtet das FA die Einspruchsentscheidung
irrig auch an den Kommanditisten, so ist die Einspruchsentscheidung insoweit rechtswidrig und deshalb aufzuheben.
2) Begehrt der Kommanditist in einem solchen Fall mit der Klage, nicht nur die Einspruchsentscheidung aufzuheben, sondern
darüber hinaus auch den von der KG mit dem Einspruch angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid abzuändern, so ist diese Klage
mangels Vorverfahrens unzulässig.