Ertrags- und umsatzsteuerlich steuerbares
Leistungsaustauschverhältnis zwischen einer Gesellschaft, die
Grundstücke der Gesellschaft verwaltet und ihren Gesellschaftern
Leitsatz
Zwischen einer Gesellschaft, die
Grundstücke ihrer Gesellschafter gegen Aufwendungsersatz verwaltet, ohne
dass die Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden und ihren
Gesellschaftern, besteht sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich ein
steuerbares Leistungsaustauschverhältnis. Eine mit Gewinnabsicht
ausgeübte Tätigkeit der Gesellschaft muss dazu nicht vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1326 EFG 2004 S. 1326 Nr. 17 DAAAB-22784
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Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Urteil v. 01.03.2004 - 8 K 8393/99
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