Umfang der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei mittelbarem Anteilserwerb an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft
Leitsatz
Der mittelbare Erwerb sämtlicher Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft über eine Beteiligungskette zwischengeschalteter
Gesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer.
Im Falle der Aufeinanderfolge von grunderwerbsteuerlichen Ergänzungs- und Haupttatbeständen setzt eine Begrenzung der Steuererhebung
auf den Unterschiedsbetrag der Bemessungsgrundlage die Identität des Erwerbers voraus. Dies gilt auch bei Umstrukturierungen
innerhalb eines Konzerns.
Die den Anlauf der Festsetzungsverjährung hemmende Anzeigepflicht bei Übertragung von 95% der Anteile an einer grundbesitzhaltenden
Gesellschaft besteht auch bei mittelbarem Erwerb über zwischengeschaltete Gesellschaften.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1232 Nr. 20 EFG 2004 S. 1142 EFG 2004 S. 1142 Nr. 15 GAAAB-22410
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.03.2004 - 7 K 5365/01 GE
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