Aufschiebend bedingtes Verwertungsrecht keine i.S. der Schenkungsteuer berücksichtigungsfähige Gegenleistung
Leitsatz
Gegenstand einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung kann auch die zinslose Überlassung eines Darlehens sein.
Ein An- und Vorkaufsrecht des Darlehensgebers an dem mit dem Darlehen finanzierten Grundstück stellt keine berücksichtigungsfähige
Gegenleistung dar, wenn sich der Kaufpreis in diesem Fall nach dem Verkehrswert bzw. den mit Dritten vereinbarten Bedingungen
richtet.
Unabhängig davon kann die Ausübung eines An- und Vorkaufsrechts als zukünftiges ungewisses Ereignis bereits dem Grunde nach
im maßgeblichen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung nicht als Belastung veranschlagt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1164 EFG 2004 S. 1164 Nr. 15 ZAAAB-22408
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.10.2002 - 4 K 5526/01 Erb
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