Keine Heranziehung eines Haftungsschuldners für Säumniszuschläge ab Sequestration des Hauptschuldners
Leitsatz
Ein Geschäftsführer darf nicht für Säumniszuschläge zur Steuerschuld in Haftung genommen werden, die ab dem Zeitpunkt des
Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der GmbH als Hauptschuldner entstanden sind und dieser
daher zu erlassen gewesen wären.
Die akzessorische Haftung für Säumniszuschläge entfällt demgemäß in voller Höhe mit der Anordnung der Sequestration, wenn
im Anschluss hieran (nach 8 Monaten) die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners mangels Masse abgelehnt
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAB-22406
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.03.2003 - 3 K 4360/01 H
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