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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3126/01 F EFG 2004 S. 981

Gesetze: EStG § 15 Abs.1 Nr. 2

Vorrang der Zurechnung zum Betriebsvermögen vor der Zurechnung als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen einer doppelten Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Bei einer durch Grundstücksvermietung der Gesellschafter-GbR begründeten doppelten Betriebsaufspaltung zu einer Produktions-KG und einer Vertriebs-GmbH können die aus Darlehensgewährung und Vermietung an die Vertriebs-GmbH erzielten Erlöse der Gesellschafter nicht deren Sonderbetriebseinnahmen als Kommanditisten der KG zugeordnet werden, weil die GbR aufgrund der Grundstücksüberlassung eigene gewerbliche Einkünfte erzielt und auch die Beteiligung der Besitzgesellschafter an der Vertriebs-GmbH sowie die Darlehensforderungen zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der GbR gehören.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1209 Nr. 20
EFG 2004 S. 981
EFG 2004 S. 981 Nr. 13
LAAAB-22404

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.04.2004 - 11 K 3126/01 F

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