Vorrang der Zurechnung zum Betriebsvermögen vor der Zurechnung als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen einer doppelten Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Bei einer durch Grundstücksvermietung der Gesellschafter-GbR begründeten doppelten Betriebsaufspaltung zu einer Produktions-KG
und einer Vertriebs-GmbH können die aus Darlehensgewährung und Vermietung an die Vertriebs-GmbH erzielten Erlöse der Gesellschafter
nicht deren Sonderbetriebseinnahmen als Kommanditisten der KG zugeordnet werden, weil die GbR aufgrund der Grundstücksüberlassung
eigene gewerbliche Einkünfte erzielt und auch die Beteiligung der Besitzgesellschafter an der Vertriebs-GmbH sowie die Darlehensforderungen
zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der GbR gehören.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1209 Nr. 20 EFG 2004 S. 981 EFG 2004 S. 981 Nr. 13 LAAAB-22404
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.04.2004 - 11 K 3126/01 F
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