Keine Berücksichtigung des Zunehmens des Alters eines
Gebäudes während des Hauptfeststellungszeitraums bei Ermittlung des
Gebäudewerts im Sachwertverfahren
Einheitsbewertung auf
den
Leitsatz
1. Die Nichtberücksichtigung
einer altersbedingten Wertminderung gemäß § 86 BewG bei der
Bewertung eines nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt hergestellten
Einfamilienhauses im Sachwertverfahren zum ist
verfassungsgemäß.
2. Durch den Wegfall der
Vermögensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 1997 und die Ersetzung der
Einheitswerte durch gegenwartsnähere Grundstückswerte seit 1996 bei
der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die Einheitswerte des Grundbesitzes
auf den nur noch für die Grundsteuer und andere Abgaben etwa im
landwirtschaftlichen Bereich Bedeutung. Im Hinblick auf diese Rechtsentwicklung
wäre es unverhältnismäßig und nicht zwingend nach Art. 3
und 20 Abs. 3 GG geboten, auf den eine – nur rückwirkend
denkbare– Hauptfeststellung von Verfassungs wegen zu verlangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1107 EFG 2004 S. 1107 Nr. 15 CAAAB-22190
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.03.2004 - 8 K 460/98
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