Abzugsverpflichtung eines ausländischen Vergütungsschuldners
Leitsatz
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Überprüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer
Steueranmeldung nach § 50a EStG, auf deren Grundlage ein ausländischer Vergütungsschuldner, der ohne weiteren Inlandsbezug
lediglich eine Vergütung nach § 50a Abs. 4 EStG ausgezahlt hat, zur Einbehaltung und Abführung des Steuerabzugs nach § 50a
Abs. 4 EStG verpflichtet ist. Zudem bestehen aufgrund möglicher Doppelbelastungen Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß gegen
die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAB-22134
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FG Münster, Beschluss v. 01.04.2004 - 1 V 4857/03 E
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