Wohnsitz von inländischen Staatsangehörigen die als technische Fachkräfte für die amerikanische Armee tätig sind
Leitsatz
Die Frage des Wohnsitzes einer für die amerikanische Armee tätigen, ausländischen technischen Fachkraft, die mit einem deutschen
Staatsangehörigen verheiratet ist, richtet sich danach wo dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Die Heirat und die
Berufstätigkeit des deutschen Partners können nicht allein für einen dauerhaften Aufenthalt im Inland sprechen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1257 EFG 2004 S. 1257 Nr. 16 ZAAAB-22126
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 15.03.2004 - I 275/2002
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