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Abgabenordnung | Änderung bestandskräftiger Veranlagungen bei nicht verrechenbarer Kirchensteuer (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)
Ist im Jahr der Erstattung von überbezahlter KiSt eine Verrechnung mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich, so ist der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung um die nachträgliche Erstattung zu mindern und ein bereits bestandskräftiger ESt-Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ( - 2 K 2135/03).