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Personengesellschaft | personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung durch tatsächliche Beherrschung
Eine personelle Verflechtung aufgrund tatsächlicher Beherrschung kann gem. dem nicht schon in der Tatsache von regelmäßigen Mietzahlungen einer Bruchteilsgemeinschaft an eine GmbH gesehen werden. Dies führe zu keiner die Beherrschung der Bruchteilsgemeinschaft begründenden Machtstellung und damit zu einem Wegfall der Betriebsaufspaltung.