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Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen
Überlässt eine GmbH dem Geschäftsführer, der seinen Wohnsitz nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen weiter entfernt hat, eine Wohnung, die in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude liegt, unentgeltlich, ohne eine wirkliche Vereinbarung über die Dauer des Nutzungsrechts, das Recht über die Besitznahme und den Besitzausschluss zu Übernachtungszwecken, ist der Vorsteuerabzug gem. dem (BFH-Az.: V R 6/04) für die Eingangsleistungen für die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG steuerbare und steuerpflichtige sonstige (Ausgangs-)Leistung nicht nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG ausgeschlossen.