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BBV 5/2004 S. 8

Steuerpflicht einer Vorausleistungen ausgleichenden Zuwendung

Eine Zuwendung, die nachträglich ohne rechtliche Verpflichtung Vorausleistungen des Zuwendungsempfängers ausgleichen soll, unterliegt als Belohnung im Sinne des § 7 Abs. 4 ErbStG der Schenkungsteuer ().

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