Keine Option für Vermietung an gemeinnützigen Verein
mit Umsätzen von mehr als 5 % im ideellen Bereich zulässig
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1997 und
1998)
Leitsatz
1. Erbringt ein gemeinnütziger
Verein mehr als fünf Prozent seiner Ausgangsumsätze nicht in seinem
Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern im Rahmen
seines ideellen (nichtunternehmerischen) Bereichs, so kann bei einer Anmietung
von einzelnen Räumen in einem Gebäude der Vermieter nicht zur
Umsatzsteuer optieren, so dass dem Verein auch kein Vorsteuerabzug aus der
Miete zusteht.
2. Entsteht durch einen – nach
dem begonnenen – Aus- und Umbau von Altgebäuden
ertragsteuerlich ein neues Wirtschaftsgut, ist es rechtlich nicht bedenklich,
wenn das FA für die Anwendung der Übergangsregelung zur Option auf
den Aus- und Umbau abstellt und deswegen
§ 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG nicht für
anwendbar hält (zur Übergangsregelung nach
§ 27 Abs. 2 UStG).
Fundstelle(n): RAAAB-20886
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 09.10.2002 - 3 V 304/02
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