Gesetze:
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S.
1 Nr. 2 Buchst. b
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S.
1 Nr. 2 Buchst. a
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S.
1 Nr. 1 Buchst. b
Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle
keine erhöhte Investitionszulage für das Besitzunternehmen
Investitionszulage 1993, 1994 und 1995
Leitsatz
Überlässt im Rahmen einer
Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen von ihm angeschaffte
Wirtschaftsgüter dem Betriebsunternehmen zur Nutzung, so besteht kein
Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage nach
§ 5 Abs. 2 InvZulG
1993, wenn nur das Besitzunternehmen in die Handwerksrolle
eingetragen ist und das zunächst eingeleitete Eintragungsverfahren
für das Betriebsunternehmen nicht weitergeführt und abgeschlossen
wurde.
Fundstelle(n): CAAAB-20878
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 26.07.2001 - 3 K 354/97, 3 K 236/98
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