Entlastungen nach § 13
Abs. 2a ErbStG i. d. F. des StandOG bei einer Übertragung von
Einzelwirtschaftsgütern des
Betriebsvermögens;
Anwendung des – (BStBl 2002 II
S. 441)
Der – entschieden, die Übertragung lediglich von Sonderbetriebsvermögen ohne den Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, stelle keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Sinne des § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis anzuwendenden Fassung dar und sei daher nicht begünstigt. Die Entscheidung steht insoweit im Widerspruch zu den zu § 13 Abs. 2a ErbStG ergangenen Verwaltungsanweisungen (gleich lautende Ländererlasse vom , BStBl 1994 I S. 905, Tz. 1 Satz 4).
In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder bittet das Fin Min insoweit die Rechtsgrundsätze des – nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Finanzministerium
Baden-Württemberg v. - S
3812 a/6
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 656
YAAAB-20716