Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Wasserlieferung für Trinkwasserspender
Leitsatz
Zur Bestückung von Trinkwasserspendern gelieferte Trinkwassergallonen mit einem Füllinhalt von 22,5 l stellen keine zur Abgabe
an den Verbraucher bestimmte Fertigpackungen dar, die zur Gleichbehandlung der Besteuerung aller Erfrischungsgetränke von
der Ermäßigung des Steuersatzes auf Wasserlieferungen ausgenommen sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1429 Nr. 23 EFG 2004 S. 1015 EFG 2004 S. 1015 Nr. 13 RAAAB-20646
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.02.2004 - 5 K 6561/99 U