Sicherung eines einheitlichen Darlehens durch eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung
Leitsatz
Die Sicherung eines einheitlichen Darlehens durch eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb steuerschädlich,
weil die Finanzierungskosten nach einer Kaufpreisminderung nur noch teilweise auf die Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts
entfallen. Entscheidend ist vielmehr, ob die restlichen Finanzierungskosten einen Bezug zur Einkünfteerzielung haben und deshalb
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 804 Nr. 14 EFG 2004 S. 722 EFG 2004 S. 722 Nr. 10 JAAAB-20627
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2004 - 15 K 6640/01 F
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