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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 6640/01 F EFG 2004 S. 722

Gesetze: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6

Sicherung eines einheitlichen Darlehens durch eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung

Leitsatz

Die Sicherung eines einheitlichen Darlehens durch eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb steuerschädlich, weil die Finanzierungskosten nach einer Kaufpreisminderung nur noch teilweise auf die Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts entfallen. Entscheidend ist vielmehr, ob die restlichen Finanzierungskosten einen Bezug zur Einkünfteerzielung haben und deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 804 Nr. 14
EFG 2004 S. 722
EFG 2004 S. 722 Nr. 10
JAAAB-20627

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2004 - 15 K 6640/01 F

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