Steuerliche Behandlung einer Vermietung von Wohnraum durch eine Bruchteilsgemeinschaft an ihre Mitglieder
Leitsatz
Ein Bruchteilsgemeinschafter, der im Rahmen seines ideellen Miteigentumsanteils Wohnraum von der Gemeinschaft anmietet, erzielt
insoweit – abgesehen von der einkommensteuerlich unbeachtlichen Eigennutzung – bereits mangels Nutzungsüberlassung an einen
anderen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch bei mietvertraglicher Mitnutzung der Wohnräume durch
einen Nichteigentümer (Lebensgefährte) im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses.
Bezüglich des ideellen Anteils des anderen Miteigentümers fehlt es bei solcher Vermietung jedenfalls an gemeinschaftlich
erzielten Einkünften, die zwingend in die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft einzubeziehen
wären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 810 Nr. 14 EFG 2004 S. 902 EFG 2004 S. 902 Nr. 12 ZAAAB-20626
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2004 - 15 K 3451/01 F
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