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Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG
Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG ist in einschränkender Auslegung nicht anzuwenden, wenn demjenigen, der einen Anspruch auf Übertragung aller Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erlangt hat, die Grundstücke der grundbesitzenden Gesellschaft bereits vorher grunderwerbsteuerlich zuzurechnen waren ( GrE, rkr.). • Hinweis: Im Streitfall hatte die Muttergesellschaft, die zu 100 % an der Tochtergesellschaft beteiligt war, und diese wiederum hielt zu 100 % Anteile an der grundbesitzenden Enkelgesellschaft, von der Tochtergesellschaft alle Anteile an der Enkelgesellschaft erworben. Nach Auffassung des FG liegt hierin kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang, weil die Muttergesellschaft ihre grunderwerbsteuerliche Rechtsposition hinsichtlic...BStBl II 1994, S. 121BStBl II 1994, S. 408BStBl I 1999, S. 991BStBl II 2003, S. 320