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Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG)
Mit (BStBl 2002 I S. 270) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden. Die Verzeichnisse werden durch die dem beiliegenden, ergänzten Verzeichnisse ersetzt.