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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 1422/02

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 9 Abs. 1, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Mietrechnungen durch gemeinnützigen Verein

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1999)

Leitsatz

Mietet ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der sowohl Umsätze im ideellen Bereich, in einem Bereich als Zweckbetrieb als auch in einem Bereich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erzielt, einzelne gewerbliche Räume, kann der Verein nicht den Vorsteuerabzug aus den Mietrechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis geltend machen, wenn auf die Umsatzsteuerfreiheit der Vermietung nicht verzichtet werden kann, weil sie die Räume zur Ausführung von Umsätzen nutzt, die zu mehr als 5 v.H. (hier: 19,85 v.H.) den ideellen und damit den nichtunternehmerischen Bereich betreffen.

Fundstelle(n):
KAAAB-20417

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 09.10.2002 - 3 V 1422/02

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