Wirksamkeit des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung bei
gewerblicher Vermietung
Rechtsmissbräuchlichkeit des
Verzichts
Umsatzsteuer 1995
Leitsatz
1. Die Erklärung über den
Verzicht auf die Steuerfreiheit einer gewerblichen Vermietung ist – auch
nach Ausführung der Umsätze – bis zur materiellen
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich.
2. Dem steht eine fehlende oder ohne
gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer erfolgte Abrechnung gegenüber dem
Leistungsempfänger nicht entgegen.
3. Der zahlungsfähige, nach
ausdrücklicher Zustimmung des FA die Steuer nach vereinnahmten Entgelten
berechnende Vermieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er sich
durch die Option zur Steuerpflicht allein einen Vorsteueranspruch verschafft,
weil ihm im Optionszeitpunkt bekannt ist, dass er wegen der Illiquidität
des Mieters keine Miete vereinnahmt.
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