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Abgabenordnung | Schätzung bei einem Immobilienmakler (§ 162 AO)
Das Fehlen von Aufzeichnungen nach § 10 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) berechtigt das FA zur Schätzung (§ 162 AO), soweit der Makler/Versicherungskaufmann in einem Zeitraum von drei Jahren angeblich nur einen Immobilienvermittlungsumsatz getätigt, aber rd. 40 Immobilieninserate in Zeitungen aufgegeben hat (FG Saarland, Beschl. v. - 1 V 20/04).