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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 172/01 EFG 2004 S. 870 Nr. 12

Gesetze: DBA CHE Art. 15 Abs. 4 S. 1 DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1997 § 32b

Tätigkeitsort des in Deutschland ansässigen Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft

Besteuerungsrecht für die Einkünfte

Einkommensteuer 1997, 1998, 1999 und 2000

Leitsatz

Nach der Fiktion des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz gilt die Tätigkeit des in Deutschland ansässigen Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft als am Sitz der Gesellschaft ausgeführt, sofern sie nicht so abgrenzbar ist, dass sie lediglich Aufgaben außerhalb der Schweiz umfasst. Ist die Tätigkeit also nicht in diesem Sinne abgrenzbar, so kommt es auf den tatsächlichen Tätigkeitsort des Geschäftsführers nicht an. Liegt der Sitz der Gesellschaft in der Schweiz, und wurden die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit nachweislich tatsächlich in der Schweiz besteuert, so sind sie in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensteuer freizustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1415 Nr. 23
EFG 2004 S. 870 Nr. 12
DAAAB-19930

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.12.2003 - 12 K 172/01

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