Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer
Umsatztantieme und Zahlung eines gesellschaftlich veranlassten
Beratungshonorars
Aussetzung der Vollziehung des
Körperschaftsteuerbescheides 2000
Leitsatz
Ist die Vereinbarung über die
Gewährung einer betragsmäßig nicht begrenzten Umsatztantieme
durch eine GmbH ausschließlich vom allein geschäftsführenden
Bruder des Alleingesellschafters unterzeichnet, ist ebenso eine verdeckte
Gewinnausschüttung anzunehmen, wie in Zusammenhang mit der Zahlung eines
Beratungshonorars an eine weitere GmbH mit personenidentischem
Geschäftsführer, so dass Beratender und Beratener ebenfalls
personenidentisch sind.
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