Kein Spekulationsverlust nach der vor 1999 gültigen
Rechtslage bei Verkauf wertloser Optionsscheine einen Tag vor
Verfalldatum
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Bei einem Verfall von Optionsscheinen
innerhalb der Spekulationsfrist lag nach der vor 1999 gültigen Rechtslage
mangels Veräußerungsgeschäft kein Spekulationsgeschäft
vor. Eine formale Veräußerung der wertlosen Optionsscheine einen Tag
vor dem Verfalltag gegen einen bei 0 DM liegenden Preis war steuerlich nicht
anzuerkennen, sei es als Scheingeschäft, sei es als Gestaltungsmissbrauch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 907 Nr. 12 LAAAB-19910
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2003 - 14 K 190/02
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