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Erwerb Mitgliedschaft Golfclub: Abzugsfähigkeit von Spenden
Das FG Niedersachsen kommt in seinem zu folgender Entscheidung: Erteilt eine Gemeinde eine Bestätigung nach § 48 Abs. 3 Nr. 1 EStDV a. F., so kann sich der Steuerpflichtige auf eine formell ordnungsgemäße Bestätigung über die Spende berufen. Die Vertrauensschutzregelung des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG ist daher grundsätzlich anwendbar. Die Richtigkeitsgewähr einer Spendenbestätigung umfasst auch die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrags als „Spende„. Weist die Bestätigung Beträge aus, die keine Spenden sind, ist die Bestätigung unrichtig. Das allein führt nicht zur Versagung des Spendenabzugs, denn der Spender kann sich nur dann nicht auf den Vertrauenstatbestand des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG berufen, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder i...