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Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach Insolvenzverfahren
Das entschieden, dass allein der Umstand, dass die Vermutungswirkung des Vermögensverfalls (wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) wegen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wegfällt, keinen Anspruch auf Wiederbestellung begründet. Es muss vielmehr zweifelsfrei feststehen, dass sich die Vermögensverhältnisse des (wieder zu bestellenden) Steuerberaters nachhaltig gebessert haben. Davon ist auszugehen, wenn sich die finanziellen Verhältnisse nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase so gestalten, dass der Lebensunterhalt davon bestritten werden kann und ein Aufbau weiterer Schulden nicht zu erwarten ist.