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Grundbuch: Löschungsbewilligung/ Löschungszustimmung/Löschungsantrag – Muster
Löschungsbewilligung, Löschungszustimmung, Löschungsantrag
Nach Tilgung des mittels einer Grundschuld besicherten Darlehens kann die Löschung des Grundpfandrechts beim Grundbuchamt beantragt werden. Dafür sind die Löschungsbewilligung des Gläubigers (vgl. 19 GBO) sowie die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, und zwar in der Form des § 29 GBO.
Bei Belastung des Grundpfandrechts mit Rechten eines Dritten ist dessen Zustimmung in gleicher Form erforderlich. Der Gläubiger hat einen etwa erteilten Grundschuldbrief an den Eigentümer herauszugeben (vgl. §§ 1144, 1192 BGB).