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Arbeitshilfe - Stand: 05.03.2020

Grundstücksüberlassung mit Nießbrauchsvorbehalt und Rückübertragungsverpflichtung – Muster

Dr. Ulrich Hönle
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  • Grundstücksüberlassung mit Nießbrauchsvorbehalt und Rückübertragungsverpflichtung

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Die Grundstücksüberlassung mit Nießbrauchsvorbehalt und Rückübertragungsverpflichtung ist in der Praxis ein häufig gewähltes Modell bei vermieteten Immobilien. In der Regel überlassen Eltern so Grundbesitz an Kinder, behalten aber über den Nießbrauch wirtschaftlich noch die Erträge der Immobilie und über die Rückübertragungsklausel noch die Kontrolle über die Immobilie insoweit, als dass ohne Zustimmung der Eltern die Immobilie zu deren Lebzeiten nicht in fremde Hände fallen kann. Zugleich können steuerliche Freibeträge gegenüber den Kindern bei der Schenkungsteuer genutzt werden

Zu beachten ist, dass der Nießbrauch eine persönliche Dienstbarkeit darstellt, die den Inhaber berechtigt, die Nutzung des Gegenstandes kraft eigenen Rechts zu ziehen, ohne selbst Eigentümer zu sein, §§ 1030, 1037 BGB. Als höchstpersönliches Recht ist der Nießbrauch unvererblich und unübertragbar, §§ 1059, 1061 BGB.

Mehr zum Thema Nießbrauch sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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