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Arbeitshilfe - Stand: 01.03.2017

Hypothek - Bestellung einer Sicherungshypothek

Dr. Ulrich Hönle

Eine Sicherungshypothek ist eine Hypothek die in der Weise bestellt wird, dass das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung berufen kann, § 1184 BGB. Darüber hinaus ist diese Art der Hypothek auch als Sicherungshypothek im Grundbuch zu bezeichnen. Die Sicherungshypothek ist gegenüber der Hypothek ein minderes Recht. Die Sicherungshypothek ist aufgrund ihrer strengen Akzessorietät zur gesicherten Forderung und dem damit zusammenhängenden Schutz des Eigentümers gegen gutgläubigen Erwerb bei Forderungsmängeln, nicht zum Umlauf geeignet. Zu beachten ist, dass als Ausfluss der strengen Akzessorietät, der Gläubiger sich nicht auf die Grundbucheintragung berufen kann, sondern gegenüber dem Eigentümer und Dritten mit anderen Mitteln beweisen muss, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht.

Mehr zum Thema Hypothek sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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