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Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2023

Verpfändung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag im Rahmen der Grundschudbestellung– Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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  • Grundschuld (Verpfändung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag)

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Insbesondere bei Auszahlung der Kaufpreisfinanzierung vor Grundschuldeintragung hat die finanzierende Bank ein Interesse, die Ansprüche aus dem in der Grundschuldbestellungsurkunde abgegebenen abstrakten Schuldversprechen abzusichern. In der Praxis kommt es daher zur Verpfändung von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag im Rahmen der Grundschuldbestellung, insbesondere bzgl. des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung. Dieser ggf. durch die Vormerkung gesicherter Anspruch, der übertragbar ist, kann wie ein ungesicherter Anspruch verpfändet werden.

Der Verpfändungsvertrag (vgl. § 1274 BGB) zwischen dem Vormerkungsberechtigten und dem Pfandgläubiger kommt dadurch zustande, dass der Gläubiger die einseitige Verpfändungserklärung des Käufers durch Entgegennahme einer Ausfertigung der Urkunde stillschweigend annimmt (vgl. § 151 BGB).

Zur Anzeige der Verpfändung nach den §§ 1274, 1280 BGB gegenüber dem Verkäufer als Drittschuldner wird regelmäßig der beurkundende Notar beauftragt.

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