§ 16 EStG; Zeitpunkt der Betriebsaufgabe in den Fällen der Betriebsverpachtung aufgrund einer entsprechenden Erklärung des Steuerpflichtigen (R 139 Abs. 5 EStR)
Es ist gefragt, ob nach Übergang eines im Ganzen verpachteten (aber noch nicht aufgegebenen Betriebs) im Erbfall die Betriebsaufgabe durch den Erben für den von ihm gewählten Zeitpunkt anerkannt werden kann, wenn die Aufgabeerklärung zwar spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird, aber zu diesem Zeitpunkt der Erblasser noch gelebt hat.
Die OFD bittet, die Aufassung zu vertreten, dass der Erbe innerhalb der Drei-Monats-Frist der R 139 Abs. 5 EStR die Betriebsaufgabe nicht rückwirkend auf einen Zeitpunkt erklären kann, in dem der Erblasser noch lebte und damit noch Betriebsinhaber war, da es sich bei der Aufgabeerklärung um eine höchstpersönliche Willensäußerung des jeweiligen Betriebsinhabers handelt und diese daher nicht durch den Erben abgeben werden kann.
OFD Berlin v. - St 122 - S 2242 - 1/99
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
UAAAB-19489