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Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater
Für die Erteilung von Abschluss- und Prüfungsvermerken auf dem Gebiet der Erstellung und (freiwilligen) Prüfung von Jahresabschlüssen galten bisher die Grundsätze für Abschlussvermerke und Prüfungsvermerke von StB und StBev i. d. F. v. 21./ . Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere die neuere Entwicklung der Rechnungslegungsvorschriften durch die erhöhten Anforderungen durch das BiRiLiG, das KonTraG, § 18 KWG und das KapCoRiLiG, ließen es notwendig erscheinen, die bisherigen Hinweise aufzugeben. Mit Schreiben v. 22./ hat die Bundessteuerberaterkammer neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch StB aufgestellt, die für die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gelten. Das Schreiben ist veröffentlicht als Beihefter zu DStR Heft 50/ 2001.