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Keine Rückstellung für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; §§ 249, 252 HGB)
Die Verpflichtung, Angestellten im Krankheitsfall das Gehalt für eine bestimmte Zeit weiter zu zahlen, ist weder als Verbindlichkeit aufgrund eines Erfüllungsrückstands auszuweisen noch führt sie zu einem drohenden Verlust aus dem schwebenden Arbeitsverhältnis (). ?Hinweis: Diese BFH-Entscheidung ist zur ausführlichen Besprechung in einer der nächsten BBK-Ausgaben vorgesehen.