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Abgabe der USt-Voranmeldung bei vereinnahmten Entgelten
Ein Stpfl., der die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet, ist gem. (BFH/NV 2003 S. 1352) auch in den Monaten nicht von der Abgabe der USt-Voranmeldung entbunden, in denen er keine Entgelte vereinnahmt hat, sofern die Voraussetzungen für die Abgabe monatlicher Voranmeldungen vorliegen.