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Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten
Die Rechtsfrage, ob bei in den neuen Bundesländern belegenen Grundstücken die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten anders zu beurteilen ist als bei in den alten Bundesländern belegenen Grundstücken, hat gem. (BFH/NV 2003 S. 1570) keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie durch die neuere Rechtsprechung des BFH geklärt ist.